Ergotherapie Zepke – Wichtige Informationen für Privatpatienten
Honorarvereinbarung
Vor Beginn der Behandlung wird mit unseren privatversicherten Patienten eine Honorarvereinbarung getroffen. In dieser verpflichten wir uns, die vereinbarten therapeutischen Leistungen zu erbringen. Der Patient verpflichtet sich, den festgelegten Preis unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.
Gebühren und Preisgestaltung
Für Privatpatienten gibt es in der Ergotherapie keine verbindliche Gebührenordnung, wie sie bei Ärzten (GOÄ) existiert. Unsere Preise orientieren sich daher an der GebüTh (Gebührenordnung für Therapeuten) und werden fair und realistisch gestaltet, um unnötige Streitfälle zu vermeiden.
Unsere Abrechnung erfolgt auf Basis des 1,8-fachen Satzes der Krankenkassensätze (vdek), bei beihilfeberechtigten Patienten gilt ebenfalls der 1,8-fache Satz. Laut gängiger Rechtsprechung liegt der Rahmen für Privatabrechnungen zwischen dem 1,8- und 2,3-fachen vdek-Satz.
Vergleich zu gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben durch ihre Marktmacht die Preise für Therapiemaßnahmen stark gesenkt – seit 1990 gab es kaum nennenswerte Preisanpassungen. Dies bedeutet, dass privatärztliche Leistungen auf einem faireren Preisniveau liegen, da sie nicht den gleichen Einschränkungen unterliegen wie gesetzliche Kassenleistungen.
Private Krankenversicherung und Kostenübernahme
Der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung legt die Bedingungen für die Kostenerstattung fest. Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Ergotherapie ist in der Regel eine ärztliche Verordnung. Bitte beachten Sie, dass der Erstattungsbetrag von den im Vertrag vereinbarten Konditionen abhängt. Wichtig: Prüfen Sie, ob in Ihrem Vertrag eine Klausel zur Deckelung der Heilmittelkosten enthalten ist.
Beihilfe und Zusatzversicherungen
Für beihilfeberechtigte Patienten gelten die jeweiligen Beihilfevorschriften, die regional variieren können. Dadurch ist es möglich, dass die Kosten nicht vollständig erstattet werden. In diesen Fällen kann eine Zusatzversicherung hilfreich sein.
Abrechnung und Erstattungsverfahren
Wir stellen die Rechnung nach der letzten Behandlungseinheit aus, die Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung einreichen können. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Höhe der Kostenerstattung haben.
Falls Ihre Krankenversicherung die Erstattung verweigert oder kürzt, sollten Sie schriftlich Einspruch einlegen. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die zeigen, dass solche Kürzungen oft unrechtmäßig sind. Wenn nötig, kann ein Ombudsmann eingeschaltet werden, der kostenlos zwischen Ihnen und der Versicherung vermittelt.